AÜK beitreten - ganz einfach
Die Beitrittserklärung zur AÜK für Kfz-Betriebe gibt es in unserem AÜK Verbandskasten

Das Kürzel AÜK steht für „Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe“. Unter diesem Begriff sind alle amtlichen Werkstattuntersuchungen und -prüfungen im Kfz-Gewerbe zusammengefasst. Dahinter steckt das akkreditierte Qualitätsmanagementsystem des Deutschen Kfz-Gewerbes, das es Kfz-Betrieben erlaubt, weiterhin Abgasuntersuchungen, Sicherheitsprüfungen oder Gasanlagenprüfungen in Eigenregie durchzuführen.
Hintergrund ist die bevorstehende Änderung der StVZO, aufgrund der Kfz-Betriebe neben der bisher bereits üblichen verwaltungsrechtlichen Anerkennung der örtlichen Kfz-Innung zusätzlich auch noch die formale Bestätigung durch die Deutsche Akkreditierungsstelle benötigen. Diese Bestätigung heißt Akkreditierung. Damit wird dokumentiert, dass der Kfz-Betrieb die Vorgaben der ISO 17020 erfüllt.
Die verantwortlichen Personen, zukünftig als Inspektoren bezeichnet, sind verpflichtet, die entsprechenden Untersuchungen gemäß den Qualitätsanforderungen der ISO 17020 durchzuführen. Die Erst-Schulung für Betriebsinhaber und die Verantwortlichen Personen für AU/AUK, SP, GAP der anerkannten Werkstätten (aW) können Sie jetzt bereits kostenfrei mit einem unserer Online-Seminare absolvieren. Alle Informationen zu den Online-Seminare, Termine und Anmeldung finden Sie in unserem AÜK-Verbandskasten.
Für den kostenfreien Beitritt zur AÜK senden Sie das zum Download zur Verfügung stehende Beitrittsformular FB 5.1-1 ausgefüllt und unterschrieben an unser AÜK-Team des Landesverbands. Vorzugsweise via Mail, dann erhalten Sie auch eine Eingangsbestätigung, an auek@kfz-nrw.de. Alternativ als Fax an 0211-9 25 95 80.
Alles rund um die AÜK, Downloads, Online-Seminare und mehr Informationen finden Sie in unserem AÜK-Verbandskasten.